Unsere Geschäftsbedingungen – Berlin City Immobilien

Wir sind Ihr fairer Partner

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie bieten beiden Seiten Sicherheit und Berechenbarkeit. Sie werden regelmäßig an gesetzliche Bestimmungen angepasst. Für uns sind sie Ausdruck einer fairen Partnerschaft.

Wir sind seit über 40 Jahren als Immobilienmakler in Berlin und Umgebung tätig und kennen die Stadt und ihren Immobilienmarkt wie kein zweiter. Mit Kompetenz, Engagement und Transparenz gestalten wir Ihren Kauf, Verkauf oder die Betreuung Ihres Objekts erfolgreich.

Kontaktieren Sie uns

Sie haben Fragen zu unserem Service oder den geltenden Geschäftsbedingungen? Kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder per Mail über unser Kontaktformular. Wir stehen Ihnen auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten für ein kostenloses & unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Inhalt der Angebote und Haftung

Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer oder den jeweils im Angebot angegebenen Stellen. Diese Angaben geben wir ohne Übernahme einer Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit an Sie weiter. Sämtliche Angebote sind freibleibend; ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verbindliche Zusagen unsererseits zur Vertragsgelegenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Gegenstand des Auftrags und Provisionshöhe

Gegenstand des Auftrags ist der Nachweis und/oder die Vermittlung einer Vertragsgelegenheit.

Sofern nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen oder im jeweiligen Angebot (Exposé) benannt sind, gelten folgende Provisionsregelungen:

 

1. Verkauf von Immobilien

a) Wohnimmobilien

Soweit der Maklervertrag den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages über Wohnimmobilien betrifft und der Käufer Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur hälftigen Teilung der Maklerprovision (§§ 656a–d BGB).

In diesem Fall beträgt die Provision:
6 % zzgl. gesetzlicher MwSt. (7,14 % inkl. MwSt.)

und ist jeweils hälftig von Verkäufer und Käufer zu zahlen, somit:
3 % zzgl. gesetzlicher MwSt. (3,57 % inkl. MwSt.) je Partei

b) Investmentobjekte

In diesen Fällen beträgt die Provision:
6 % zzgl. gesetzlicher MwSt. (derzeit 7,14 % inkl. MwSt.)

und ist – sofern nicht anders vereinbart – vom Käufer zu zahlen.

Abweichende Vereinbarungen bleiben unberührt.

Maßgeblich für die konkrete Provisionsregelung ist im Einzelfall das jeweilige Angebot (Exposé) sowie gegebenenfalls gesondert getroffene Vereinbarungen.

 

2. Vermietung und Verpachtung

  • Wohnraum: 2,38 Monatsnettokaltmieten inkl. MwSt.
  • Gewerbe: 3,57 Monatsnettokaltmieten inkl. MwSt.

Die Provision ist vom Auftraggeber zu zahlen.

 

3. Fälligkeit der Provision

Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des jeweiligen Hauptvertrages (insbesondere Kauf- oder Mietvertrag).

 

4. Stundenhonorar

Sofern ein Honorar nach Zeitaufwand vereinbart wird, beträgt der Stundensatz:

95,00 € zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %)

§ 3 Weitergabeverbot und Beteiligungsmodelle

Unsere Angebote, Exposés und sämtliche Objektinformationen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.

Eine Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise oder in sonstiger Form, insbesondere innerhalb von Unternehmensstrukturen oder an verbundene Unternehmen – ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.

Verstößt der Empfänger gegen dieses Weitergabeverbot und kommt infolge der Weitergabe ein Hauptvertrag zustande, bleibt der Provisionsanspruch gegenüber dem Empfänger bestehen, sofern die Tätigkeit des Maklers für den Abschluss des Vertrages zumindest mitursächlich war.

Dies gilt auch, wenn der Vertrag mit Personen oder Unternehmen zustande kommt, die mit dem Empfänger in wirtschaftlicher oder gesellschaftsrechtlicher Verbindung stehen oder denen die Informationen direkt oder indirekt zugänglich gemacht wurden.

Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Erwerb nicht vollständig, sondern nur teilweise erfolgt oder wenn anstelle eines unmittelbaren Erwerbs wirtschaftlich vergleichbare Beteiligungen begründet werden, insbesondere durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen, Mitberechtigungen oder sonstigen wirtschaftlichen Teilrechten an dem Objekt oder an einer das Objekt haltenden Gesellschaft, sofern die Tätigkeit des Maklers hierfür zumindest mitursächlich war.

§ 4 Erlaubte Doppeltätigkeit

Es ist uns gestattet, auch für die andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 5 Information über Hauptvertrag

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss sowie auf Erteilung einer vollständigen Vertragsabschrift, auch für den Fall, dass wir bei dem Vertragsabschluss nicht anwesend sind. Kommt ein Vertrag ohne unsere Mitwirkung zustande, sind uns auf Anforderung die Vertragspartner sowie sämtliche vertragsrelevanten Unterlagen mitzuteilen und nachzuweisen.

§ 6 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.