Gegenstand des Auftrags ist der Nachweis und/oder die Vermittlung einer Vertragsgelegenheit.
Sofern nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen oder im jeweiligen Angebot (Exposé) benannt sind, gelten folgende Provisionsregelungen:
1. Verkauf von Immobilien
a) Wohnimmobilien
Soweit der Maklervertrag den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages über Wohnimmobilien betrifft und der Käufer Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur hälftigen Teilung der Maklerprovision (§§ 656a–d BGB).
In diesem Fall beträgt die Provision:
6 % zzgl. gesetzlicher MwSt. (7,14 % inkl. MwSt.)
und ist jeweils hälftig von Verkäufer und Käufer zu zahlen, somit:
3 % zzgl. gesetzlicher MwSt. (3,57 % inkl. MwSt.) je Partei
b) Investmentobjekte
In diesen Fällen beträgt die Provision:
6 % zzgl. gesetzlicher MwSt. (derzeit 7,14 % inkl. MwSt.)
und ist – sofern nicht anders vereinbart – vom Käufer zu zahlen.
Abweichende Vereinbarungen bleiben unberührt.
Maßgeblich für die konkrete Provisionsregelung ist im Einzelfall das jeweilige Angebot (Exposé) sowie gegebenenfalls gesondert getroffene Vereinbarungen.
2. Vermietung und Verpachtung
- Wohnraum: 2,38 Monatsnettokaltmieten inkl. MwSt.
- Gewerbe: 3,57 Monatsnettokaltmieten inkl. MwSt.
Die Provision ist vom Auftraggeber zu zahlen.
3. Fälligkeit der Provision
Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des jeweiligen Hauptvertrages (insbesondere Kauf- oder Mietvertrag).
4. Stundenhonorar
Sofern ein Honorar nach Zeitaufwand vereinbart wird, beträgt der Stundensatz:
95,00 € zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %)