Den Wert und Zustand einer Immobilie richtig einzuschätzen stellt eine komplexe Aufgabe dar, die ohne einen fachkundigen Immobilienbewerter kaum zu lösen ist. Ziel der Immobilienbewertung ist – von Ausnahmen abgesehen – die Ermittlung des Verkehrswertes.
Rechtliche Grundlage bildet §194 Baugesetzbuch, dieser nominiert den Verkehrswert, auch Marktwert genannt, wie folgt: “Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.”
Unabdingbare Voraussetzung der Immobilienwertermittlung ist eine gründliche ökonomisch ausgerichtete Analyse der Marktverhältnisse. Das daraus resultierende Wissen und viele weitere Faktoren wie u.a. Lage, Zustand, Erschließungsgrad, Wegerecht, voraussichtliche Restnutzungsdauer müssen im Folgenden auf das konkrete Bewertungsobjekt nachvollziehbar, nachprüfbar und begründet angewendet werden. Im Rahmen der Wertermittlung sollte deshalb unbedingt eine Vorortbesichtigung Ihrer Immobilie stattfinden, da nur so die objektiven Markt-, Lage- und Objekt-Einflüsse beurteilt werden können.
Zum jeweiligen Wertermittlungsstichtag gilt es, den geforderten wertneutralen verkehrstechnisch marktgerechten Immobilienwert zu ermitteln und diesen substantiell verständlich, schlüssig und widerspruchsfrei darzulegen. Hierbei ist die Zuhilfenahme mathematischer Methoden – für eine korrekte Bewertung Ihrer Immobilie – zwingend erforderlich. Je nach Umständen und Ziel kann bei der Verkehrswertermittlung der Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert oder mehrere dieser Verfahren herangezogen werden. Zusätzlich werden noch Lasten im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis geprüft, bevor der Verkehrswert errechnet wird.
In der Wertermittlung wird nach zwei Leitlinien vorgegangen. Zum einen auf die verhältnismäßig sichere Auswertung der zurückliegenden wirtschaftlichen Entwicklung; zum anderen auf die in Zukunft, auf der Grundlage des Gegenwärtigen zu prognostizierenden nachhaltig erzielbaren jährlichen Reinerträge (§ 16 Abs. 1 Satz 1 WertV), dem zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg. Die dauerhafte Eigenschaft einer Immobilie hängt also von der nachhaltigen Ertragsfähigkeit ab und von der konjunkturellen wirtschaftlichen Entwicklung.
Der Immobilienmarkt ist von so vielen erkennbaren und versteckten, objektiven und subjektiven, vermeintlichen und richtigen Einflussfaktoren geprägt, dass es unmöglich ist, den einzig richtigen Weg zu ermitteln, wie es auch unmöglich ist, alle Einflüsse erfassen zu können. Die Modelle der Wertermittlungsverfahren sind ein praxiserprobter Weg zur Ermittlung des Verkehrswertes, der umfangreichen Sachverstand in wirtschaftlicher, juristischer und technischer Qualität erfordert.



