Ein Festzinsdarlehen ist ein Darlehen, dessen Konditionen die Bank für einen bestimmten Zeitraum (meist 5, 10 oder 15 Jahre) garantiert. Im Gegensatz hierzu können sich die Zinsen bei einem Gleitzinsdarlehen jederzeit ändern.
Bei solch einem Festdarlehen kann der Darlehensnehmer mit dem Darlehensgeber eine Tilgungsaussetzung vereinbaren. Durch die Tilgungsaussetzung wird nur der Zins der monatlichen Rate weiter bezahlt. Der Tilgungsanteil, der durch die Tilgungsaussetzung eingespart wird, wird nun in einen Tilgungsersatz (Tilgungssurrogat) einbezahlt. Am Ende der Laufzeit wird diese Summe zur Rückführung des Darlehens verwendet. Hierfür werden z.B. Erträge aus Kapitallebensversicherungen, Bausparverträgen, Rentenversicherungen oder Investmentfonds verwendet. Dem Darlehensgeber werden zur Sicherung seiner Ansprüche auf Rückzahlung des Darlehens die Rechte an dem der Tilgung dienenden „Sparvertrag“ abgetreten. Die Geldanlage eröffnet dem Darlehensnehmer die Chance, einen Ertrag zu erwirtschaften, der über der Summe der Zinszahlungen an den Darlehensgeber liegt. Demgegenüber stehen allerdings Risiken, da Fondserträge oder Ablaufleistungen von Lebensversicherungen nicht oder nur teilweise garantiert sind. Für alle Instrumente der Tilgungsaussetzung gilt, dass nicht die gesamte Sparrate der Kapitalbildung zugutekommt, weil ein Teil jeweils für Provisionen, Gebühren oder Verwaltungskosten aufgebraucht wird. Ohne die Tilgung bleibt das Fremdkapital gleich hoch, so dass die Zinsforderung während der Finanzierungszeit bei gleichbleibendem Zinssatz ebenfalls konstant bleibt.
Die Tilgungsaussetzung wird meist im Rahmen einer besonderen Finanzierungsstrategie vereinbart. Beispielsweise kann eine Lebensversicherung als Tilgungsersatz, besonders bei vermieteten Objekten, ein geeigneter Finanzierungsbaustein sein. Die Tilgungsaussetzung kann ein wirkungsvolles Instrument sein, um gefährdete Darlehen zu sichern und somit den Fortbestand der ursprünglich beabsichtigten Baufinanzierung zu gewährleisten.
Generell gilt festzuhalten, dass neben gesetzlichen Kündigungsrechten für Immobiliendarlehen, die teilweise oder völlige Rückzahlung von Darlehen bei Ablauf der Zinsfestschreibung immer entschädigungsfrei möglich ist. Ebenso kann bei Ablauf der Zinsfestschreibung umfinanziert werden. Zur Ablösung der Restschuld von Annuitätendarlehen können natürlich auch die Erträge bestehender Lebensversicherungen bzw. Fonds eingesetzt werden.